Umsetzung GPKE
Die Stadtwerke Einbeck bieten mit dem 1. Oktober 2010 jedem Lieferanten den Kundenservice und die Abrechnung diskriminierungsfrei an. Dies erfolgt i. S. d. Inanspruchnahme der Ausnahmereglung nach Ziffer 5 GPKE mittels der Abrechnungslösung (Genehmigung: BNetzA vom 11.05.2010 / Konzeption: Unternehmensberatung Rühlemann). Beigefügt finden Sie unsere Mustervereinbarung.
GPKE-Mustervereinbarung (PDF, 97 KB)
