Netznutzung Strom
Am 29. April 1998 ist das »Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts« in Kraft getreten. Seither kann jeder Kunde selbst entscheiden, von welchem Anbieter er seinen Strom beziehen möchte. Der Stromtransport erfolgt dabei weiterhin über die vorhandenen Netze. Die Netzbetreiber sind deshalb gesetzlich verpflichtet, ihre Netze diskriminierungsfrei auch anderen Unternehmen für die Belieferung von Kunden zur Verfügung zu stellen.Die Stadtwerke Einbeck GmbH haben sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für das System des verhandelten Netzzugangs (§6 EnWG) entschieden.
Die Regelungen und Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur wurden in Anlehnung an die »Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie« vom 13. Dezember 1999 entwickelt.
Gemäß den Festlegungen in der Verbändevereinbarung setzt sich das Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur im Bereich der Stadtwerke Einbeck GmbH aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Nutzung der Netze der Stadtwerke Einbeck GmbH einschließlich der vorgelagerten Netzbereiche und Spannungsebenen (z. B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen) einschließlich aller Systemdienstleistungen (Betriebsführung, Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau)
- Bezug von Blindarbeit
- Ausgleich der Netzverluste
- Messung an den Übergabepunkten zu den Kundenanlagen
Hinzu kommen Entgeltbestandteile, die durch Gesetze oder Verordnungen verursacht sind:
- Konzessionsabgabe
- Nicht vermeidbare Mehraufwendungen des Netzbetreibers aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Technischen Richtlinien für Netzanschluss bzw. Netzzugang
In Folge des novellierten Energiewirtschaftsrechts ist der Netzzugang in Deutschland neu geregelt worden. So sind die Netzbetreiber nun dazu verpflichtet, ihre Stromnetze diskriminierungsfrei allen anderen Unternehmen für die Belieferung der Kunden zur Verfügung zu stellen.
Als rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung der Netze gelten dabei das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 29. Juli 2005.
Aus den folgenden PDF-Dokumenten können Sie sich die Technischen Richtlinien Netzanschluss bzw. Netzzugang herunterladen.
Anschlusslösungen für regenerative Einspeiser (PDF, ca. 46 KB)
Die Stadtwerke Einbeck GmbH wenden die Technischen Richtlinien zum Netzanschluss bzw. Netzzugang und weitere an, wie sie direkt beim VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. heruntergeladen werden können.
Siehe auch: http://www.vde.com/de/fnn/dokumente/Seiten/technRichtlinien.aspx
