Neuerung zur Jahresabrechnung der Stadtwerke
Erläuterungen zur Strom-, Gas- und Wasserabrechnung 2011Die Stadtwerke Einbeck werden in den nächsten Tagen die Strom-, Gas- und Wasserabrechnung sowie den Abwassergebührenbescheid der Stadt Einbeck - Stadtentwässerung 2011 versenden.
Jede Rechnung/Gebührenbescheid, so will es der Gesetzgeber, muss eine Reihe von Informationen enthalten. Dadurch wirkt die Abrechnung vielleicht unübersichtlich. Zur Erläuterung, die Rechnung der Stadtwerke Einbeck GmbH setzt sich aus drei Teilen zusammen. Aus dem Anschreiben mit dem Zahlungsbetrag und erläuternden Pflichtangaben zur Rechnung, den Folgeseiten mit den jeweiligen Informationen zu den Abrechnungen Strom, Gas und Wasser sowie dem dritten Teil und das ist neu, aus dem Abwassergebührenbescheid der Stadt Einbeck - Stadtentwässerung. Diese Neuregelung, ist aufgrund mehrerer Gerichtsentscheidungen erforderlich, da nach Auffassung der Gerichte, Gebührenbescheide nicht durch vertragliche Vereinbarung auf privatrechtliche organisierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung übertragen werden dürfen. Somit ist eine Fremdrechnungsstellung unzulässig. Die Abwassergebühr der Stadt Einbeck – Stadtentwässerung wird wie bisher von den Stadtwerken im Auftrag der Stadt Einbeck – Stadtentwässerung abgerechnet, lediglich für die Abrechnung der Abwassergebühren ist ein eigenständiger Gebührenbescheid zu erstellen und als Anlage der Rechnung/Ge-bührenbescheid beigefügt.
Für Rückfragen steht der Kundenservice der Stadtwerke Einbeck von Montag - Donnerstag 7:00 Uhr - 16:00 Uhr und Freitag von 7:00 Uhr 12:30 Uhr für persönliche und telefonische Erläuterungen zu den Abrechnungen gern zur Verfügung. Sie erreichen den Kundenservice unter den Telefonnummern: 942-184, -186, und -187.
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