Melde- und zustimmungspflichtige Geräte und Anlagen in Niederspannungsnetzen nach VDE-AR-N 4100
Zur leistungsgerechten Auslegung des Niederspannungsnetzes, der Hausanschlüsse sowie der Messeinrichtungen und zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ist die Anmeldung und Genehmigung folgender elektrischer Anlagen und Geräte beim Netzbetreiber notwendig:
Bitte beantragen Sie diese Geräte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Anschlusstermin mit beigefügtem Vordruck einschließlich des Datenblattes des geplanten Gerätes.
Hinweis:
Informationen für Installateure:
Die entsprechenden Formulare für die Anmeldung finden Sie im Downloadcenter. Senden Sie diese bitte an planung@stadtwerke-einbeck.de