
Gesetzliche Änderung beim Umzug (An-, Ab- oder Ummeldung)
Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldung der Energieversorgung – zum Beispiel im Falle eines Umzugs- aufgrund einer gesetzlichen Änderung der Bundesnetzagentur nicht mehr möglich.
Daher ist es erforderlich, dass Umzüge für alle Energiearten mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden müssen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Ein- oder Auszug, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Informationen rund um An-, Ab- oder Ummeldungen

Rufen Sie uns an 05561 942-0 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-einbeck.de
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