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Störungsmeldung

Störung melden!

Sie möchten uns eine Störung im Bereich der Strom-, Erdgas- oder Wasserversorgung melden?

Unsere Störungshotline nimmt rund um die Uhr an 365 Tagen Ihre Meldung entgegen unter 05561 942-0. Bitte prpfen Sie nach Möglichkeit vorher, ob die Störung bereits von jemand anderem gemeldet wurde: Störungsauskunft

Sicherheitshinweise bei Gasgeruch finden Sie hier.

Informationen rund um Anmeldungen (z.B. bei Umzug)

Wichtig: Für jede An- und Abmeldung sind Sie als Vertragspartner verantwortlich.
Eine Ummeldung durch den Vermieter ist zwar möglich, auf Nummer sicher gehen Sie jedoch, wenn Sie sich selbst um Ihre Vertragsänderung kümmern.
Melden Sie sich nicht um, bleibt das Vertragsverhältnis bestehen und es werden weitere Zahlungen fällig.
Ihre An- bzw. Abmeldung können Sie schriftlich, per E-Mail oder Schriftstück über unseren Online Service oder persönlich im Kundencenter der Stadtwerke Einbeck vornehmen. Hier wird man Ihnen gerne beim Ausfüllen der Unterlagen helfen. Eine telefonische An- bzw. Abmeldung ist nicht möglich.
Sollten mehrere Vertragspartner im Mietvertrag stehen, so müssen diese ebenfalls in den Energielieferungsvertrag aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Fall von jedem Vertragspartner eine Unterschrift brauchen.
Sollte ein Vertragspartner ausziehen, muss der Vertrag beendet und auf den/die verbleibenden Vertragspartner umgeschrieben werden. Hierzu ist der Abschluss eines neuen Vertrages notwendig.

Anmeldungen sollten innerhalb von 1 Woche nach der Schlüsselübergabe erfolgen.

Dazu werden folgende Angaben von Ihnen benötigt:

  •         Adresse der Verbrauchsstelle
  •         Zählernummer
  •         Zählerstand (Datum der Schlüsselübergabe)
  •         Ablesedatum (Datum der Schlüsselübergabe)
  •         Ihre persönlichen Daten (Name/Vorname, Geb.-Datum, Anschrift)

Nachdem Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie die Bestätigung des Anschlussnutzungs-/Versorgungsvertrages sowie die Abschlagsrechnung. Darin sind die Fälligkeitstermine Ihrer Zahlungen und die Abschlagshöhe aufgeführt. (Bitte beachten Sie auch die Rückseite des Schreibens!)
Zahlen Sie die Abschläge durch Überweisung oder erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung.

TIPP:    Informieren Sie sich über Sonderverträge und profitieren Sie von einem Preisvorteil gegenüber der Grundversorgung.

Die Grundversorgung ist die Energielieferung von Strom und Gas an Haushaltskunden zu allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen. Jeder Haushaltskunde hat grundsätzlich Anspruch auf die Grundversorgung und wird daher automatisch in diesen Tarif eingestuft. Doch der Grundversorgungstarif ist meist teurer. Daher lohnt es sich oft, in einen Sondervertrag zu wechseln, der auf Ihre besonderen Bedürfnisse (Größe des Haushalts, Verbrauchsgewohnheiten etc.) angepasst ist. Das Serviceteam der Stadtwerke Einbeck berät Sie gerne.

TIPP:    Denken Sie an die Abmeldung der Energieversorgung für Ihr altes Objekt.

Rufen Sie uns an 05561 942-0 oder schreiben Sie uns an info@stadtwerke-einbeck.de

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.

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